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Bericht aus der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 02.09.2025
Am 2. September 2025 um 10:30 Uhr trat der Gemeindewahlausschuss im Sitzungssaal des Rathauses für die Beschlussfassung über Zulassung und Reihenfolge der Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl zusammen.
Am 2. September 2025 um 10:30 Uhr trat der Gemeindewahlausschuss im Sitzungssaal des Rathauses für die Beschlussfassung über Zulassung und Reihenfolge der Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl zusammen.
Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, Philipp Ruhland, eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Er verpflichtet die anwesenden Mitglieder und Schriftführer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen.
Prüfung der Wahlvorschläge zur Wahl des Bürgermeisters am 28.09.2025 und Beschlussfassung über ihre Zulassung und ihrer Reihenfolge
Bis Ablauf der Bewerbungsfrist am 1. September 2025 um 18 Uhr ist eine Bewerbung beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingegangen. Das Wahlamt hat die Bewerbungsunterlagen im Vorfeld auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Gemeindewahlausschuss stellt keine Mängel oder Beanstandungen fest, die zur Zurückweisung des Wahlvorschlags führen. Zugelassener Bewerber für die Bürgermeisterwahl ist
Organisation, Grundsätze und Feststellungen zur Wahl
Die Gemeinde Merklingen bildet einen Wahlbezirk und einen Briefwahlbezirk. Im allgemeinen Wahlbezirken wird am 28. September 2025 von 8 Uhr bis 18 Uhr gewählt. Die Wahlräume werden rollstuhlgerecht im Sitzungssaal der Gemeinde Merklingen (2. OG), Hauptstraße 31, 89188 Merklingen und für den Auszählungsvorgang im Sitzungssaal bzw. den Büroräumen (2. OG) eingerichtet. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses bringen keine Einwendungen gegen den Wahlbezirk, Wahlräume und Auszählungsort vor.