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der Gemeinde Merklingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.
Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.
Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Merklingen vom 14.07.2015 tritt am 01.01.2023 in Kraft
Aufstellungsbeschluss für die Wohn- und Mischbaufläche mit der Bezeichnung „LF-W/M Rucken“ in der Stadt Laichingen auf Gemarkung Feldstetten
des Flächennutzungsplanes für die gewerbliche Baufläche mit der Bezeichnung „L-G Breite“ in der Stadt Laichingen auf Gemarkung Laichingen
Die Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer tritt am 01.01.2025 in Kraft
Mitteilung zur Enteignungsentschädigung § 88 Nr.7 FlurbG vom 06.09.2024 des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis
über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes"
für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Merklingen
ab 01.09.2024
für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die Wahl des Gemeinderates, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlschienen für diese Wahlen
Die Wahl des Gemeinderats findet am 09.06.2024 statt