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Entdecke Merklingen
Dann müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.
Für jeden Hund, dessen Haltung in der Gemeinde angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde Merklingen bleibt, ausgegeben. Die Steuermarke ist solange gültig, bis eine neue Marke ausgegeben wird.
Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.
Für die Anmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden.
Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.
Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht.
Sie müssen Ihren Hund in der Regel innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
Frau Birgit Urban
Tel.: 07337 9620-23
Fax: 07337 9620-90
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