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Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Der gemeinsame Gutachterausschuss in Ehingen hat am 11.10.2022 die Bodenrichtwertkarten mit den dazugehörigen Werten für die Gemeinde Merklingen beschlossen.

Diese Daten können unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de oder www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. 
Nach Aufruf dieser URL https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?app=boris_bw_gstb&commune=Merklingen startet das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem direkt für die Abfrage der Bodenrichtwerte in Zusammenhang mit der Grundsteuer B für die Gemeinde Merklingen.

Hier finden Sie die Bodenrichtwertkarten für Merklingen und Merklingen Wochenendhausgebiet sowie die Erklärung und Abkürzungen der Bodenrichtwertstempel.

Gerne weisen wir nochmal darauf hin, dass die Abgabefrist für die Erklärungen zur Feststellung der Gundsetuerwerte bis 31.12.2022 für in Merklingen gelegene Grundstücke verlängert worden ist.

Die Bodenrichtwerte beziehen sich im Regelfall auf voll erschlossene, uneingeschränkt nach Maßgabe des jeweiligen Bebauungsplanes bebaubare Grundstücke. Bei den Richtwerten handelt es sich um Grundpreise, die unter üblichen Umständen erzielbar sind. Bei besonders wertbeeinflussenden Umständen sind im Einzelfall höhere oder niedrigere Preise möglich.

Weitere Details zu den Bodenrichtwerte erhalten Sie beim Gemeinsamen Gutachterausschuss.

 

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen für den gesamten Alb-Donau-Kreis

Alle Städte und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises haben sich zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Geschäftsstelle bei der Stadt Ehingen zusammengeschlossen.

Diese Bündelung der 55 einzelnen Kommunen stärkt die fachliche Kompetenz im Bereich der Grundstücksbewertung, ermöglicht eine qualifizierte Marktbewertung und lässt eine rechtssichere Ableitung der Bodenrichtwerte zu.

Auch die Gemeinde Merklingen gehört diesem Gremium an. Der Merklinger Gutachterausschuss beendet seine Tätigkeiten zum 31. Januar 2021. Ab dem 01. Februar 2021 wird der gemeinsame Gutachterausschuss dessen Aufgaben übernehmen.

Die Führung einer Kaufpreissammlung, die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die Erstattung von Gutachten, die Erteilung von Auskünften und weitere Verwaltungsaufgaben, wie diese im Baugesetzbuch geregelt sind, werden künftig über den gemeinsamen Gutachterausschuss in Ehingen abgewickelt.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die dortige Geschäftsstelle:

https://www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss

oder direkt an nachfolgende Anschrift:

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ehingen
Lindenstraße 22-24
89574 Ehingen (Donau)

Telefon: 07391/503-130
gutachterausschuss@ehingen.de