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Aktuelles aus der Gemeinde

Grundsteuer

Ab 2025 wird auf Grund der Grundsteuerreform von den Kommunen in Baden-Württemberg die Grundsteuer nach geänderten Regeln auf Grundlage der neuen Grundsteuerwerte erhoben. Die Hebesätze der Gemeinde Merklingen wurden vom Gemeinderat entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung aufkommensneutral festgesetzt. Aufkommensneutral bedeutet, dass die Gemeinde nicht mehr an Grundsteuer einnimmt, als insgesamt an Grundsteuer im Jahr 2024 eingenommen wurde.
Alle Grundstücksbesitzer erhalten in den nächsten Tagen ihren neuen Grundsteuerbescheid zugestellt. Dieser beinhaltet unter anderem die Berechnung der neuen Grundsteuer und Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuerreform.
Auf Grund der hohen Auslastung der Druckereien der kommunalen Rechenzentren konnte keine genaue Terminierung des Druckes vorausgesagt werden. Aus diesem Grund liegt das Bescheiddatum der Grundsteuerbescheide in der Zukunft (26.02.2025). Das Bescheiddatum ist maßgeblich für die Widerspruchsfrist und Fälligkeit der Grundsteuer.
Ergeben sich trotz der zusätzlichen Informationen Fragen zu ihrem Bescheid können Sie sich gerne per Mail an Frau Urban: Birgit.Urban@merklingen.de wenden. Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen ab. Zur Abarbeitung der Fragen ist der Montag- und Mittwochvormittag vorgesehen.