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Aktuelles aus der Gemeinde

Gemeinderat

Beteiligung Schulkosten
Zum ersten Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Sven Kneipp neben den Zuhörerinnen und Zuhörern, dem Gemeinderat auch Bürgermeister Klaus Kaufmann als Vertreter der Stadt Laichingen.



Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule
Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule

Bereits im April 2024 beschäftigte sich der Gemeinderat intensiv mit dem Thema "Neubau Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule" und dem Wunsch der Stadt Laichingen, nach einer Beteiligung der Umlandkommunen an den über 30 Mio. Investitionskosten. Zum damaligen Zeitpunkt signalisierte der Gemeinderat grundsätzlich Gesprächsbereitschaft, sofern auch die um Laichingen herum liegenden Gemeinden gleichermaßen bereit sind, sich in der sogenannten "Freiwilligkeitsphase" mit der Stadt Laichingen über mögliche Beteiligungen auszutauschen.
Das aus dem Jahr 1952 stammende Schulgebäude der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule weist erhebliche Mängel im Brandschutz und in der Tragwerksplanung auf. Nach Aussage der Stadt Laichingen ist es nicht mehr sanierungsfähig. Die Kosten für einen Neubau belaufen sich dabei auf rund 24,7 Mio. €. In den letzten fünf Jahren besuchten 224 Schüler-/innen die EKG. Davon knapp 60% aus der Stadt Laichingen und 40 % aus dem Umland. Aus der Gemeinde Merklingen besuchten im Durchschnitt 12 Schüler und somit 5,36 % die EKG. Diese Prozentzahlen könnten im Weiteren Verlauf durchaus wichtig werden, da sich ggf. die finanzielle Beteiligung des Umlandes an den Schülerzahlen orientieren könnte.
Zusätzlich schwebt der Stadt Laichingen vor, sowohl für die Erich-Kästner-Gemeinschafts-schule, als auch für Realschule und Gymnasium eine sogenannte "Campus-Mensa" für die Mittagessen-Versorgung und ggf. für weitere Räume der Schulsozialarbeit an zentraler Stelle mit rund 12 Mio. € Investitionen herzustellen. Für beide Neubauten hat die Stadt Laichingen nach ihren Aussagen nicht genügend finanzielle Mittel und möchte daher gemäß dem Schulgesetz von einer Beteiligung der Kommunen des Umlandes Gebrauch machen.
In der Vergangenheit gab es hierzu zwei wesentliche Urteile des Verwaltungsgerichtes Stuttgart und des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim. In der Urteilsbegründung sind entsprechende Schritte formuliert, die für eine Beteiligung des Umlandes vorgesehen sind. Aktuell befinde man sich in der Freiwilligkeitsphase. In dieser können Kommunen mit der Stadt verhandeln, um so für alle Beteiligten eine tragbare Lösung und Kostenteilung vorzusehen. Sollte diese Freiwilligkeitsphase scheitern, kann unter Mitwirkung anderer staatlicher Behörden eine Beteiligung des Umlandes eingefordert werden.
Bürgermeister Kneipp führte aus, dass es in den letzten 30 Jahren diese Fälle auf der Laichinger Alb nicht gab. Dennoch wäre man bereit, sich über Eckpunkte, wie den Standortvorteil, einen Eigentumsvorteil der Stadt Laichingen, Ausstattungsbedürfnisse u. ä. auszutauschen. Die bisherigen Beteiligungsvorschläge seien in dem Maße für das Umland noch nicht zufriedenstellend.
Auch die Gemeinderäte sahen an verschiedenen Stellen Gesprächsbedarf und unterstützten, dass in den entsprechenden Verhandlungen Kompromisse auf beiden Seiten gefunden werden müssen.
Nach dem Austausch und der Beantwortung der Fragen stimmte der Gemeinderat dem Eintritt in die Freiwilligkeitsphase und den damit verbundenen Gesprächen mit der Stadt Laichingen in Form einer Arbeitsgruppe zu.
Klar sei jedoch auch, dass mit diesem Eintritt in die Freiwilligkeitsphase noch kein Anspruch auf eine entsprechende Beteiligung vom Gemeinderat anerkannt werde.
Grundsteuerreform – Hebesätze
Dass auf Grundbesitz eine Grundsteuer erhoben wird, ist vielen bekannt. Diese wird beispielsweise auf unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke, gewerblich genutzte Grundstücke oder auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben.
Aufgrund eines weit reichenden Urteils des Bundesverfassungsgerichtes 2018 nach einer Klage eines Bürgers, der sich ungerecht besteuert fühlte, hat der Bundestag im Jahr 2019 einen Beschluss für ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet. 2022 und 2023 waren alle Grundstückseigentümer, ob landwirtschaftliche, wohn- oder gewerblich mit Bodenrichtwerten und Angaben zu ihren Grundstücken beschäftigt.

Zeitplan Grundsteuerreform
Zeitplan Grundsteuerreform

2023 wurde von den Finanzämtern der Erlass der Grundsteuermessbescheide vorge-nommen. Aktuell müssen die Gemeinden und Städte die Hebesätze der Grundsteuer für das Jahr 2025 beraten und beschließen.
Die Grundsteuer gliedert sich in Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, in Grundsteuer B für Grundvermögen, also bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht unter A fallen sowie die Grundsteuer C mit separatem Hebesatz für unbebaute Grundstücke. Die Grundsteuer C wird in der Gemeinde Merklingen aktuell nicht erhoben.
Bei der Grundsteuer A sind neue Wertansätze für die Grundlagen des Finanzamtes zum Tragen gekommen. Der Wohnanteil einer landwirtschaftlichen Hofstelle ist nicht mehr in der Grundsteuer A, sondern ab nächstem Jahr in der Grundsteuer B vorgesehen. Die Grundsteuer B hat je nach Bundesland unterschiedliche Ausprägungen. In Baden-Württemberg hat sich die Landesregierung für das modifizierte Bodenwertmodell entschieden. Dabei wird die Grundstücksfläche x Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse als Grundsteuerwert herangezogen.

Grundsteuer Grafik
Grundsteuer Grafik

Anschließend nimmt das Finanzamt den Grundsteuerwert und multipliziert diesen mit der Steuermesszahl, die bei der Wohnbebauung
30 % Abschlag erfährt. Danach erhalten die Kommunen vom Finanzamt den Bescheid für den Grundsteuermessbetrag, auf den sie den kommunalen Hebesatz anwenden müssen. Die Gemeinde Merklingen hatte beschlossen, bei der Neufestsetzung der Hebesätze eine Aufkommensneutralität vorzusehen. Dies bedeutet, dass der Steuerertrag aus dem Jahr 2024 im Bereich der Grundsteuer A und B dem Wert der Steuereinnahmen 2025 entsprechen solle. Die Gemeinde hat hier keine Erlöse aus den Mehreinnahmen durch die Grundsteuerreform.
Im Jahr 2024 lagen die Einnahmen aus der Grundsteuer A bei 30.250,90 € und der Grund-steuer B bei 319.471,68 €. Soviel muss die Gemeinde auch im kommenden Jahr einnehmen. Auf dieser Basis wurde anhand der vom Finanzamt übermittelten Daten die jeweilige Berechnung aufgestellt. Die Verwaltung schlägt im Rahmen der Aufkommensneutralität vor, für das kommende Jahr, die Grundsteuer A mit 490 % (zuvor 320 %) und die Grundsteuer B mit 240 % (zuvor 300 %) festzulegen.
Die erheblichen Abweichungen in den %-Zahlen resultieren aus den unterschiedlichen Bewertungen für die Grundsteuer A bei den Basisdaten, aber auch dem Verschieben des Wohnanteils bei landwirtschaftlichen Hofstellen in die Grundsteuer B. Es ist nicht mehr die Art der Bebauung (Luxusgebäude oder altes Bauernhaus), sondern die Größe und der Bodenrichtwert maßgeblich. Aus diesem Grund kommt es zu erheblichen Unterschieden zu früheren Grundsteuerberechnungen. Einzelne Grundstücksbesitzer werden mehr zahlen. Andere wiederum werden entlastet.
Bürgermeister Kneipp betonte, dass sich die Kommune, insbesondere das Finanzwesen die Grundsteuerreform nicht gewünscht hat.
Nach Aussprache mit dem Gemeinderat stimmte dieser mit einer Enthaltung der Festsetzung der Hebesätze sowie des Gewerbesteuerhebesatzes, der unverändert bleibt, zu.
Kämmerin Manuela Uebele erläuterte, dass nächstes Jahr nochmals eine intensive Überprüfung der Hebesätze erfolgen muss, da bis heute noch nicht alle Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes vorliegen.
In Anbetracht der immer größeren Finanzierungsschwierigkeiten der Kommunen sowie einer drohenden Erhöhung der Kreisumlage für den Alb-Donau-Kreis und zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen müsse man sich auf finanziell schwierigere Zeiten einstellen.
Gaskonzessionsvertrag
Bei der Gasdurchleitung und auch bei der Stromdurchleitung schließt die Gemeinde Merklingen mit den jeweiligen Versorgern Konzessionsverträge für die Durchleitung und Nutzung des öffentlichen Raums ab.
Der letzte Gaskonzessionsvertrag wurde am 01.01.2006 mit der Netze Südwest mit einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Somit endet der Vertrag zum 31.12.2025. Im Juni 2023 wurde eine öffentliche Ausschreibung zur Neuvergabe der Gaskonzessionen im Bundesanzeiger ausgeschrieben. Zwei Firmen haben bei der Gemeinde Merklingen Interesse bekundet. Eine Firma hat ihre Bekundung zurück gezogen. Die Gemeindever-waltung hat daraufhin die Muster-Konzessionsverträge zur Hand genommen, um einen Neuabschluss mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2045 vorzubereiten und den bestehenden Gaskonzessionsvertrag bis zum 31.12.2025 auf die neuen Regelungen anzupassen.
Der neue Konzessionsvertrag bietet für die Kommunen mehrere Vorteile. Er wurde auch vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg als vorteilhaft empfohlen.
Der Gemeinderat Merklingen stimmte einer Anpassung des bestehenden Gaskonzessionsvertrages aufgrund des aktuellen Muster-Konzessionsvertrages zu. Gleichermaßen hat der Gemeinderat entschieden, den Gaskonzessionsvertrag mit der Netze Südwest mit einer Laufzeit bis 31.12.2045 abzuschließen.
Bausachen
Auf der Tagesordnung standen drei Bausachen, die zu beraten waren. Zum Einen der Ausbau eines Dachgeschosses mit der Erweiterung von Wohnraum sowie dem Anbau einer Außentreppe und eines Balkons an einem bestehenden Gebäude sowie dem Bauantrag zur energetischen Sanierung einer ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle mit der Ergänzung von zwei weiteren Wohneinheiten mit Ausbau des Dachgeschosses.
Allen drei Bauvorhaben erteilte der Gemeinderat einstimmig sein städtebauliches Einvernehmen.
Unter Bürgerfragemöglichkeiten gab es keine Anliegen.
Sonstiges
Unter dem letzten Tagesordnungpunkt führte Bürgermeister Kneipp aus, dass das POP-Gebäude an der Gemeindehalle mittlerweile geliefert und aufgebaut wurde. Dieses Gebäude ist die Schaltzentrale für den Glasfaserausbau und die Signalweiterleitung. Bürgermeister Kneipp freut sich, dass ein weiterer Schritt für den Breitbandausbau erfolgt ist.

POP-Gebäude
POP-Gebäude

Auch die Fertigstellung der Entwässerung und Sanierung im Brühlweg vermeldete der Bürgermeister und freut sich, dass man so eine unbürokratische und funktionierende Lösung in einem vorbildlichen Miteinander gefunden hat, die kostengünstiger, als eine entsprechende Ableitung ist.

Brühlweg
Brühlweg

Im Weiteren berichtete Bürgermeister Sven Kneipp, dass beim Benefizkonzert Sergey & Freunde im Hotel "Ochsen" ein Erlös für "Merklinger helft" von 3.200 € sowie für die Hospizarbeit in Geislingen 2.000 € zusammen gekommen sind. Er bedankte sich ausdrücklich nochmals bei allen Unterstützern des Konzertes, sowohl dem Hotel "Ochsen", als auch den Firmen für ihr Sponsoring sowie bei den Besuchern für ihre Spendenbereitschaft.
Ebenso berichtete die Gemeindeverwaltung, dass bei der Aktion "Espresso- und Cappuccino-Bar" des Dorffestes für "Merklinger helft" 600 € von Pfarrer Cornelius Küttner und Sergey Shkoliarenko zusammen gekommen sind und an die Bürgerstiftung übergeben werden konnte.
In der Verlängerung des Brühlwegs zwischen der Gottlieb-Daimler-Straße und der Industriestraße besteht eine Einbahnstraße. Hier gab es aus der Bürgerschaft die Bitte, eine Freigabe für Radfahrer vorzusehen. Dies wurde durch den Bauhof bereits umgesetzt und ausgeschildert.

Ausschilderung für Radfahrer
Ausschilderung für Radfahrer

Auch einen kurzen Abriss über den Stand der Sanierungsmaßnahmen Nellinger Straße wurde dem Gemeinderat an die Hand gegeben.
Des Weiteren hat Bürgermeister Kneipp insbesondere die Zuhörer und den Gemeinderat zum Treffen des Helferkreises mit Kaffee und Kuchen am Samstag, den 23. November 2024 und auf den Adventsmarkt am 07.12.2024 eingeladen.