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Älteres aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2021

Gewerbegebiet Brühl II – Satzungsbeschluss
Nachdem im Dezember 2021 das Landratsamt Alb-Donau-Kreis die Errichtung einer Betriebshalle auf dem für den Eigentümer neugebildeten Grundstück 5061/1 eine Genehmigung ohne Änderung des Bebauungsplans nicht in Aussicht gestellt hat, hat sich die Gemeinde Merklingen entschlossen, den Bebauungsplan Brühl II mit der zweiten Änderung anzupassen. Der Bebauungsplan sollte im vereinfachten Verfahren den eingereichten Bauantrag ermöglichen. Auf Grund der geringfügigen Anpassung war ein Umwelt- sowie eine Eingriffs-Ausgleichsbilanz nicht erforderlich. Nachdem der Aufstellungsbeschluss am 25.01.2022 einstimmig gefasst wurde, konnte die Auslegung vom 11.03.2022 bis zum 14.04.2022 mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Die darauf eingegangenen Stellungnahmen führten zu geringfügigen Anpassungen. Die vom Ingenieurbüro Wassermüller, vertreten durch Roland Schmuck, vorgetragenen Stellungnahmen wurden mit dem Gemeinderat ausführlich erörtert und diskutiert. Der Abwägungsvorschlag sowie der anschließende Satzungsbeschluss hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Somit kann das Landratsamt Alb-Donau-Kreis den vorliegenden Bauantrag weiter prüfen und hoffentlich schnellstmöglich genehmigen.
 
Wettbewerbsverfahren Reihen-/Kettenhäuser Beurer Tal
Hierzu führte Bürgermeister Kneipp vorab aus, dass in dieser Sitzung keine Vergabe für den besten Vorschlag erfolgt, da am 2. Juni 2022 mit Mitteilung der Kommunalaufsicht Beschwerden gegen das Wettbewerbsverfahren von Teilnehmern eingegangen sind. Bürgermeister Kneipp ging im Weiteren nochmals auf den genauen Ablauf des Bewerbungsverfahrens ein. Anschließend ging Bürgermeister Kneipp auf die wesentlichen Inhalte der Beschwerde ein. Hier wurde angeführt, dass nach Meinung der Beschwerdeführer eine Bewerbung mit fünf Häusern auf den 1.416 m² großen Grundstück nicht zulässig gewesen wäre. Ebenso wurde angeführt, dass es wirtschaftliche und sonstige Verbindungen zwischen dem von der Gemeinde beauftragten Architekturbüro aus Blaubeuren und einem Teilnehmer im Bewerbungsverfahren gäbe. Darüber hinaus sei die Bewertungsmatrix des Architekten auf den besagten Teilnehmer zugeschnitten.
Die Gemeindeverwaltung hat der Kommunalaufsicht alle Unterlagen sowie Protokolle der Gemeinderatssitzung und eine Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Das Landratsamt hat sich am 17. Juni 2022 schriftlich an die Beschwerdeführer und die Gemeinde gewandt. Aus der Prüfung der Kommunalaufsicht ist ersichtlich, dass an keiner Stelle in den Ausschreibungsunterlagen konkret der Bau von vier Kettenhäusern gefordert sei. Weiter heißt es in dem Schreiben „im Ergebnis überwiegen nach unserer Auffassung die Argumente für eine weite Auslegung der Ausschreibungsunterlagen, so dass das Vorgehen der Gemeinde von Seiten der Kommunalaufsicht nicht beanstandet werden kann.“ Bürgermeister Kneipp führte auch aus, dass ihm bei der Beauftragung des Architekten Gebhardt nicht bekannt gewesen sei, dass dieser in irgendeiner Weise wirtschaftlich mit einem der Wettbewerbsteilnehmer verbunden oder abhängig sei. Eine kommunalrechtliche Befangenheit sei bei einer Beauftragung des Architekten zur reinen Beratung des Gemeinderates nicht erforderlich, so habe die Kommunalaufsicht ausgeführt. Des Weiteren war bereits im Dezember 2021 bekannt, welchen Architekten die Gemeinde für die Auswertung beauftragen würde. Im Wesentlichen sieht die Kommunalaufsicht hier keine Fehler, da der Gemeinderat völlig frei in seiner Entscheidung ist, welcher Entwurf zum Zuge kommt. Denn die Bewertung des Architekten war und ist für den Gemeinderat nicht bindend.
In der ausführlichen Diskussion entschied sich der Gemeinderat einstimmig dazu, das Verfahren fortzuführen unter der Bedingung, dass der beteiligte Architekt eine eidesstattliche Erklärung abgibt. Sofern diese vorliegt, kann der Gemeinderat aus einem der fünf vorliegenden Entwürfe zur Bebauung mit Kettenhäusern auswählen.

Luftbild vom neuen Baugebiet Beurer Tal
Luftbild vom neuen Baugebiet Beurer Tal

Vergabekriterien Wohnbauplätze Beurer Tal
Nachdem der Gemeinderat bereits die wesentlichen Inhalte der Vergabekriterien für Wohnbauplätze im Neubaugebiet Beurer Tal erarbeitet hat, wurden diese an eine Rechtsanwaltskanzlei zur Überprüfung gegeben. Die Ergänzungen und Vorschläge des Rechtsanwaltes wurden im Gemeinderat erörtert. Die daraus resultierenden Änderungen werden von der Gemeindeverwaltung in die Vergaberichtlinien eingearbeitet und dann in einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
 
Digitalisierung Gemeindeverwaltung
Unter diesem Tagesordnungspunkt führte Bürgermeister Kneipp aus, dass auf Grund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet sind, bis zum 31.12.2022 verschiedenste Verwaltungsprozesse den Bürgerinnen und Bürgern online zur Verfügung zu stellen. Dies bedeute einen nicht unerheblichen Aufwand für die Gemeindeverwaltung, die Strukturen und Prozesse anzulegen. Hierbei arbeitet die Gemeinde mit dem kommunalen Rechenzentrum und anderen kleinen Kommunen in einem Pilotprojekt zusammen. Dabei werden die Zugänge, der Aufbau einer digitalen Organisationsstruktur sowie Onlinedienstleistungen und Prozesse aufgebaut und E-Paymentmöglichkeiten implementiert. Der Gemeinderat stimmte dem Angebot des Rechenzentrums zur Begleitung und Projektumsetzung in Höhe von 6.320,00 Euro zu.
 
Erschließungsplanung Machtolsheimer Weg III
Bürgermeister Kneipp erläuterte und zeigte die entsprechenden Honorarverträge für die Erschließung des Neubaugebiets Machtolsheimer Weg III auf. Diese bestehen aus Honorarverträgen für die Erarbeitung der Kanalisation sowie der entsprechenden Verkehrsanlagen. Der Gemeinderat stimmt einer Beauftragung des Ingenieurbüros Wassermüllers mit den entsprechenden Honorarvorschlägen zu.
 
Bausachen
Die eingereichten Baugenehmigungen im vereinfachten Verfahren zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses im Zeppelinweg, als auch dem Anbau einer Halle in der Industriestraße und dem Umbau eines Wohnhauses im Salbergweg erteilte der Gemeinderat sein städtebauliches Einvernehmen. Gleichermaßen nahm der Gemeinderat Kenntnis von dem Abbruch einer Scheune in der Millergasse und dem Einbau einer Dachgaube in ein bestehendes Einfamilienhaus im Primelweg.
 
Fragen aus der Bürgerschaft gab es keine.