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Älteres aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13.10.2020

Am 13. Oktober hat eine Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal stattgefunden. Aufgrund der Infektionssituation konnten Bürger nur begrenzt und mit Abstand zwischen den Sitzplätzen teilnehmen.

Der Gemeinderat bei der Sitzung am 13.10.2020
Der Gemeinderat bei der Sitzung am 13.10.2020

Zweite Änderung Anbindung Lindenstraße
Der im Jahr 2005 rechtskräftige Bebauungsplan "Anbindung Lindenstraße" und die 1. Änderung aus dem Jahr 2011 waren der erste Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Gemeinderatssitzung. Für den 4. und letzten Bauabschnitt wurde bereits im Jahr 2018 mit der Erschließung begonnen. Die Straße wurde mit überschüssigem Material aus der Baustelle der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm deutlich höher, dafür aber kostenfrei angelegt. Dies hatte Vorteile, z. B. für die Herstellung des Schmutzwasserkanals, sowie der Niederschlagswasserbeseitigung. Es ermöglicht dem Bauherrn auf günstige Art und Weise einen Keller herzustellen. Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2005 sieht jedoch nur Aufschüttungen bis zu 1 Meter Höhe vor. Da der Straßenkörper teilweise weit über 2,50 Meter höher liegt, hat der Gemeinderat auf Drängen des Landratsamtes entschieden, zu Gunsten der Bauherrn den Bebauungsplan in diesem Punkt zu ändern und eine Auffüllung der Grundstücke bis zur Höhe des Straßenniveaus zuzulassen. Hierfür fasste der Gemeinderat sowohl den Aufstellungs- als auch Auslegungsbeschluss, damit möglichst schnell die Änderung des Bebauungsplans rechtskräftig wird und die bereits eingereichten Bauanträge zügig weiter bearbeitet werden können. Die Beschlüsse hierzu erfolgten einstimmig.

Baugebiet Anbindung Lindenstraße
Baugebiet Anbindung Lindenstraße

Bebauungsplan "Bahnhof Merklingen"
Zu diesem Tagesordnungspunkt erläuterte der Ingenieur Roland Schmuck vom Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm den aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens zum "Bahnhof Merklingen (Schwäbische Alb)", der sicher stellt, dass neben dem bereits hergestellten Bahnhof auch eine Park & Ride-Anlage, die notwendige Zufahrtsstraße und der Kreisverkehr von der K7407 hergestellt werden kann.

Bahnhof Merklingen (Schwäbische Alb) Visualisierung
Bahnhof Merklingen (Schwäbische Alb) Visualisierung

Auf der geplanten Park & Ride-Anlage sollen rund 420 Parkplätze, 5 Kurzzeit-Stellplätze und Taxistände sowie 5 Bushaltestellen mit überdachten Wartebereichen, WC-Anlage, Fahrradabstellplätzen u. ä. entstehen.

Roland Schmuck ging auch auf die örtlichen Bauvorschriften und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Insbesondere erläuterte er die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung, die einen Ausgleich in Höhe -239.500 Ökopunkten ergaben. Hier hat die Region "Schwäbische Alb" (RSA) zwei wesentliche Flächen außerhalb des Plangebietes für Ersatzmaßnahmen sowohl auf der Gemarkung Merklingen, als auch auf der Gemarkung Westerheim gefunden.

Der Bebauungsplan war in der Zeit vom 07.08.2020 bis zum 18.09.2020 öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden auch die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die aus dieser Beteiligung eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen wurden intensiv mit dem Gemeinderat erörtert und Vorschläge zur Behandlung diskutiert. Der Gemeinderat stimmte der Zusammenstellung zur Behandlung der vorgetragenen Äußerungen und öffentlichen Belangen zu. 

Die Satzung des Bebauungsplans "Bahnhof Merklingen (Schwäbische Alb)" wurde in der Fassung vom 13.10.2020 sowie deren öffentliche Bekanntmachung einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.

 

Verkehrsanbindung L1230
Unter diesem Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Sven Kneipp den Gemeinderat über zwei wichtige Besprechungen am 03.09.2020 und 08.10.2020 mit dem Regierungspräsidium Tübingen.
Jahrelang haben sich der Gemeinderat Merklingen und die Gemeindeverwaltung für eine Verbesserung der Abbiegesituation Richtung Laichingen von der Lindenstraße kommend eingesetzt. Seit Jahrzehnten wurde an dieser Stelle mindestens ein "zweihüftiger" Anschluss an die Landesstraße L1230 gefordert.
 
Im Rahmen der Prüfung der Zuschussanträge und des anstehenden Baus der Park & Ride-Anlage incl. Zufahrt und Kreisverkehr hat das Regierungspräsidium Tübingen die verkehrliche Situation an dem Knotenpunkt nochmals geprüft und ihre bisherige Meinung über Bord geworfen.
In den Gesprächen beim Regierungspräsidium wurde im September und Oktober deutlich, dass nun der Kreisverkehr als Knotenpunkt zum Bahnhof favorisiert wird und zusätzlich eine Verbindungsrampe vom neu zu bauenden Kreisverkehr auf die Landesstraße vorgesehen ist. 

Kreisverkehr als Knotenpunkt zum Bahnhof - Verkehrsanbindung L1230
Kreisverkehr als Knotenpunkt zum Bahnhof - Verkehrsanbindung L1230

Auf der geplanten Park & Ride-Anlage sollen rund 420 Parkplätze, 5 Kurzzeit-Stellplätze und Taxistände sowie 5 Bushaltestellen mit überdachten Wartebereichen, WC-Anlage, Fahrradabstellplätzen u. ä. entstehen.
Roland Schmuck ging auch auf die örtlichen Bauvorschriften und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Insbesondere erläuterte er die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung, die einen Ausgleich in Höhe -239.500 Ökopunkten ergaben. Hier hat die Region "Schwäbische Alb" (RSA) zwei wesentliche Flächen außerhalb des Plangebietes für Ersatzmaßnahmen sowohl auf der Gemarkung Merklingen, als auch auf der Gemarkung Westerheim gefunden.
Der Bebauungsplan in der Zeit vom 07.08.2020 bis zum 18.09.2020 öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden auch die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die aus dieser Beteiligung eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen wurden intensiv mit dem Gemeinderat erörtert und Vorschläge zur Behandlung diskutiert.
Der Gemeinderat stimmte der Zusammenstellung zur Behandlung der vorgetragenen Äußerungen und öffentlichen Belangen zu.
Die Satzung des Bebauungsplans "Bahnhof Merklingen (Schwäbische Alb)" wurde in der Fassung vom 13.10.2020 sowie deren öffentliche Bekanntmachung einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.
 
Verkehrsanbindung L1230
Unter diesem Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Sven Kneipp den Gemeinderat über zwei wichtige Besprechungen am 03.09.2020 und 08.10.2020 mit dem Regierungspräsidium Tübingen.
Jahrelang haben sich der Gemeinderat Merklingen und die Gemeindeverwaltung für eine Verbesserung der Abbiegesituation Richtung Laichingen von der Lindenstraße kommend eingesetzt. Seit Jahrzehnten wurde an dieser Stelle mindestens ein "zweihüftiger" Anschluss an die Landesstraße L1230 gefordert.
 
Im Rahmen der Prüfung der Zuschussanträge und des anstehenden Baus der Park & Ride-Anlage incl. Zufahrt und Kreisverkehr hat das Regierungspräsidium Tübingen die verkehrliche Situation an dem Knotenpunkt nochmals geprüft und ihre bisherige Meinung über Bord geworfen.
In den Gesprächen beim Regierungspräsidium wurde im September und Oktober deutlich, dass nun der Kreisverkehr als Knotenpunkt zum Bahnhof favorisiert wird und zusätzlich eine Verbindungsrampe vom neu zu bauenden Kreisverkehr auf die Landesstraße vorgesehen ist.
Sowohl Bürgermeister Kneipp, als auch Vertreter des RSA und des Ingenieurbüros Wassermüller zeigten sich freudig überrascht und begrüßten diese Entscheidung.
Um noch im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen für den P+R Parkplatz und schnellst möglichst zur Inbetriebnahme des Bahnhofs Merklingen die entsprechenden Planungen und baulichen Maßnahmen angehen zu können, sind sehr kurzfristig Anträge auf Aufnahme in das Straßenbauförderprogramm des Landes zu tätigen. Hierzu sind Grundsatzbeschlüsse beim Verband, als auch bei der Gemeinde notwendig sowie entsprechende Planungen zur Antragstellung beizulegen.
Im Gemeinderat wurde die Entscheidung des Regierungspräsidiums ebenfalls sehr begrüßt, da dies einen wesentlichen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit nach Laichingen bedeutet. Es wurde aber auch bedauert, dass für die Herstellung der Verbindungsrampe und der leicht veränderten Lage des Kreisverkehrs vier landwirtschaftliche Flurstücke betroffen sind; wovon eines im nördlichen Teil durchschnitten wird.
Neben der erhöhten Verkehrssicherheit durch die Schaffung einer Verbindungsrampe und eines "zweihüftigen" Anschlusses an die L 1230 wird auch die Baumaßnahme des RSA günstiger, da sich nun das Land und der Kreis an den Baukosten für den Kreisverkehr beteiligen. Die Kosten der Verbindungsrampe vom Kreisverkehr zur Landesstraße tragen Landkreis und Land gemeinsam. Die Abwicklung und Planung übernimmt der Verband "Region Schwäbische Alb" gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Wassermüller. Mit der Fertigstellung rechnet das Regierungspräsidium Ende 2022 oder im Laufe des ersten Halbjahres 2023.


Gesamtkosten der Baumaßnahme Kreisverkehr und Verbindungsrampe
Nach einer Grob-Kostenschätzung geht das Ingenieurbüro Wassermüller von Gesamtkosten der Baumaßnahme (einschließlich Grunderwerb und Straßenausstattung) von 2,1 Mio. EUR aus.
Dabei entfallen auf den Kreisverkehr rund 550.000 EUR und auf die Verbindungsrampe 1,55 Mio. EUR.
Die Kosten für den Kreisverkehr teilen sich der Verband "Region Schwäbische Alb", der Landkreis und das Land Baden-Württemberg. Die Kosten der Verbindungsrampe tragen Land und Landkreis.


Abfallwirtschaft ab 2023
Zum Jahr 2023 geben die Kommunen des Alb-Donau-Kreises ihre freiwillig übernommene Aufgabe der Abfallentsorgung wieder zurück an den Landkreis. Aktuell arbeitet das Landratsamt Alb-Donau-Kreis ein Abfallwirtschaftskonzept zur Aufgabenerfüllung aus. Dabei wurden die 55 Kommunen des Landkreises um Stellungnahme gebeten, welche der vom Landratsamt vorgeschlagenen drei Varianten zum Thema "Wertstoffhöfe und Grüngutsammelplätze" für die jeweilige Gemeinde in Frage käme.
Die Variante 1 des Landkreises wäre eine Unterstützung durch die Kommunen, damit die vorhandenen Wertstoffhöfe und Grüngutplätze weitestgehend erhalten bleiben und personell sowie im Unterhalt von den Kommunen betrieben werden. Dies bedeutet für die einzelnen Kommunen ggf. Änderungen in den Öffnungszeiten, aber auch im generellen Umfang der zu sammelnden Wertstoffe.
Die Variante 2 des Landkreises sieht eine Aufteilung des Landkreises in 9 Zonen vor, in denen es sowohl Grüngutplätze und an zentralen Orten entsprechende Wertstoffhöfe sowie zusätzlich entsprechende Entsorgungszentren geben würde.
Die Variante 2 bedeutet für Merklingen, dass der vorhandene Grüngutplatz beibehalten wird. Die sonstigen Wertstoffe wie Papier, Kartonagen, Batterien u. ä. müssten in Laichingen auf dem dort vorhandenen Wertstoffhof angeliefert werden. Spezialentsorgungen könnten auf dem Entsorgungszentrum in Blaustein abgeben werden.
Die Variante 3 spielt für die Gemeinde Merklingen keine wesentliche Rolle, da es hier den Kommunen ermöglicht werden soll, die Grüngutplätze weiter zu betreiben, jedoch keine Wertstoffhöfe o. ä. vorgesehen werden.
Nach ausgiebiger Diskussion hat sich der Gemeinderat Merklingen mehrheitlich für die Variante 1 mit einer Ausweitung der vom Landkreis bisher vorgesehenen Öffnungszeiten ausgesprochen. Da das Konzept des Landkreises bisher nur eine Öffnung der Wertstoff- und Grüngutplätze in der Größenordnung bis 4.000 Einwohnern samstags in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr vorsehen würde. Dies ist für den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung in keinster Weise ausreichend. Es wurde angeregt, mindestens 1 oder 2 weitere Öffnungstage vorzusehen und eine höhere Flexibilität für die Öffnungstage und Uhrzeiten angeregt.

 

Bausachen
Den eingereichten Bausachen zum Neubau zweier Wohnhäuser im Neubaugebiet wurde zugestimmt. Ebenso erteilte der Gemeinderat sein städtebauliches Einvernehmen zu einem Dachausbau mit Dachgauben, Balkon und Doppelgarage im Siedlungsweg.

Unter Bürgerfragemöglichkeiten wurde angefragt, ob der Backbone-Ausbau zur Glasfaserversorgung im Zeitplan ist und wieweit bereits die Bauarbeiten von Nellingen gesichert sind.

Unter Sonstiges ging Bürgermeister Kneipp auf das Thema "Anonyme Schreiben" sowohl an Verwaltung, als auch an Gemeinderäte ein. Es bestand Einigkeit im Gemeinderat, dass anonyme Schreiben, sofern nicht Leib und Leben oder sonstige schwerwiegende Rechtsverletzungen und Güter bedroht sind, nicht mehr von der Verwaltung bearbeitet werden. Wer ein Anliegen an die Gemeinde hat, kann dies mit Namen und Anschrift tun. Im Bedarfsfall kann auch um Vertraulichkeit gebeten werden.