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Entdecke Merklingen
Ab dem 01.01.2024 dürfen keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt oder verlängert werden
Für den Fall eines außergeöhnlichen Schadensereignisses hat die Gemeindeverwaltung 3 Notfalltreffpunkte definiert
Zum 01.01.2023 gehen die Aufgaben rund um die Abfallwirtschaft zurück an den Landkreis
Die Gemeinde Merklingen hat vergangene Woche für den Ausbau der „Weißen Flecken“, insbesondere für das Gewerbegebiet in Merklingen, einen Förderbescheid über 435.444,80 EUR erhalten.
Der Gemeinderat hat am 19.01.2021 die 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen.
Künftig werden Bodenrichtwerten oder Gutachten über den gemeinsamen Gutachterausschuss in Ehingen abgewickelt
Die neue Hauptsatzung wurde aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl.S.582, ber. S 698) vom Gemeinderat der Gemeinde Merklingen in öffentlicher Sitzung am 22.01.2019 beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2019 auf Grund von § 34 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 10 BauGB die Einbeziehungssatzung „Südliche Lindenstraße" in Merklingen als Satzung beschlossen.