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Vereinbarung
zwischen
dem Alb-Donau-Kreis, vertreten durch Herrn Landrat Heiner Scheffold
und
der Gemeinde Merklingen, vertreten durch Herrn Bürgermeister Sven Kneipp
nach § 6 Abs. 5 Satz 2 LKreiWiG.
§ 1 Bisherige Aufgabenübertragung
(1) Durch Vereinbarung vom 01.03.1996/12.12.1995, die mit Verlängerungsvereinbarung aus dem Jahr 2010 und zuletzt mit Verlängerungsvereinbarung vom 29.10.2018/14.11.2018 bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, hat der Alb-Donau-Kreis der Stadt / der Gemeinde die Aufgabe des Einsammelns von Abfällen gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LAbfG a.F. als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übertragen.
(2) Durch Vereinbarung vom 01.01.2005/26.10.2004 hat der Alb-Donau-Kreis der Stadt / der Gemeinde die Aufgabe der Behandlung und Verwertung pflanzlicher Abfälle auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LAbfG a.F. als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übertragen.
§ 2 Beendigung der Aufgabenübertragung
Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass die Aufgabenübertragungen nach § 1 zum 31.12.2022 enden.
§ 3 Bekanntmachung
Die Stadt / die Gemeinde verpflichtet sich, die vorliegende Vereinbarung nach den für sie geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen.
Ulm, den 5. Juli 2021
gez.
Heiner Scheffold
Landrat
Merklingen, den 7. Juli 2021
gez.
Sven Kneipp
Bürgermeister