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der Gemeinde Merklingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.
Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.
Aufgrund von § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 582, ber. S 698) hat der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen am 20.11.2018 in öffentlicher Sitzung die Jahresrechnung 2017 sowie des Eigenbetriebs "Gemeindewerke Merklingen gemäß § 31 i. V. m. § 32 sowie § 34 der Eigenbetriebsverordnung beschlossen. Nachfolgend finden Sie die Feststellungen als pdf-Datei.
Der Gemeinderat Merklingen hat am 17. April 2018 die Benutzungsordnung und die Gebührenordnung für das Backhaus Merklingen beschlossen. Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2018 in Kraft.
Bekanntmachung -der Gemeinderat Merklingen hat am 19. März 2019 die Benutzungsordnung für Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Merklingen beschlossen. Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.04.2019 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Merklingen vom 01.09.2018 ihre Gültigkeit.
Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen vom 20.02.2018
Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Breite IV" in Merklingen Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.11.2017 den Bebauungsplan „Breite IV" in Merklingen nach § 10 Abs. 1 des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2017 beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Südliche Lindenstraße" in Merklingen nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB aufzustellen.
Auslegung des Bebauungsplanverfahren „Breite IV“ Merklingen vom 7. August 2017 bis zum 15. September 2017 im Rahthaus Merklingen