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der Gemeinde Merklingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.
Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.
Regierungspräsidium Stuttgart, Az.: 24-3912-1/101-2004
Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Aus- und Neubau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe - München zwischen Mühlhausen und Hohenstadt von Betriebs-km 157+322 bis km 145+477 (Bau-km 10+900 bis km 18+478) sowie die landschaftspflegerischen Maßnahmen auf den Gemarkungen der Gemeinden/Städte Bad Ditzenbach, Drackenstein, Gruibingen, Hohenstadt, Merklingen, Mühlhausen im Täle, Laichingen, Wiesensteig, Bärenthal, Böhmenkirch, Emeringen und Schelklingen
- Anhörung zur 4. Planänderung –
für das Gebiet „Gewerbegebiet Brühl II – 2. Änderung“ in Merklingen
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Machtolsheimer Weg III“ in Merklingen öffentlich auszulegen.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2021 beschlossen den Bebauungsplan „Machtolsheimer Weg III“ aufzustellen.
für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Merklingen vom 20.07.2021
Zum 01.01.2023 gehen die Aufgaben rund um die Abfallwirtschaft zurück an den Landkreis
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.02.2021 die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften beschlossen
Der Gemeinderat hat am 19.01.2021 die 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2020 beschlossen den Bebauungsplan "Erweiterung Anbindung Lindenstraße " in Merklingen auszulegen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2020 den Bebauungsplan „Gewerbegebietserweiterung Nord-Ost II" in Merklingen nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 12.07.2016 in dem Lageplan des Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 21.07.2020 festgelegt.