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der Gemeinde Merklingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.
Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.
Zum 01.01.2023 gehen die Aufgaben rund um die Abfallwirtschaft zurück an den Landkreis
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.03.2021 den Bebauungsplan „Beurer Tal" in Merklingen als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.02.2021 die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften beschlossen
Der Gemeinderat hat am 19.01.2021 die 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2020 beschlossen den Bebauungsplan "Erweiterung Anbindung Lindenstraße " in Merklingen auszulegen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.10.2020 den Bebauungsplan „Bahnhof Merklingen (Schwäbische Alb)“, Gemeinde Merklingen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat hat die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortskern II" am 15.09.2020 beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2020 den Bebauungsplan „Gewerbegebietserweiterung Nord-Ost II" in Merklingen nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 12.07.2016 in dem Lageplan des Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 21.07.2020 festgelegt.
Satzung über die Aufhebung von Gebühren im Rahmen der Tätigkeiten des Gutachterausschusses der Gemeinde Merklingen vom 23.06.2020
Planfeststellung für das Bauvorhaben "Bahnstromleitung BL 592 Abzweig 11 Amstetten - Merklingen", der Strecke BL 592 in den Gemeinden Merklingen, Nellingen, Geislingen an der Steige.