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der Gemeinde Merklingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.
Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.
Hier finden Sie die Bekanntmachung des Volkgsbegehren "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes". Das Innenministerium hat das Volksbegehren am 10. Juni 2024 nach § 29 Abs. 1 des Volksabstimmungsgesetzes zugelassen und diese Zulassung im Staatsanzeiger am 12. Juli 2024 bekannt gemacht. Das Volksbegehren wird in allen Gemeinden Baden-Württembergs stattfinden. Die freie Sammlung findet vom 12. August 2024 bis 11. Februar 2025 statt, die amtliche Sammlung vom 11. September bis 10. Dezember 2024.