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Öffentliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Merklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.


Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.

 

Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.

Satzungsbeschluss und Genehmigung

Die Verbandsversammlung des Verband Region Schwäbische Alb hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 17.02.2022 den Bebauungsplan „Verbindungsrampe mit Kreisverkehrsplatz" in Merklingen nach § 10 Abs. 1 des BauGB in Verbindung mit § 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) als Satzung beschlossen.
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat den Bebauungsplan „Verbindungsrampe mit Kreisverkehrsplatz“ mit Erlass, AZ  21.P/621.416, vom 28.03.2022 genehmigt.
 
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 31.03.2021 in dem Lageplan des
Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 31.03.2021/29.09.2021/17.02.2022 festgelegt.