Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2017 beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Südliche Lindenstraße" in Merklingen nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB aufzustellen.
Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 19.09.2017 maßgebend. Er ergibt sich aus nachfolgenden Kartenausschnitt - siehe unten.

Ziel und Zweck der Planung:
Am westlichen Rand von Merklingen entlang der Lindenstraße auf den Flurstücken 314 und 314/1 soll zukünftig ein Gehweg entlang der K7407 bis zur Bushaltestelle und Parkplätze für die Gäste des Hotelbetriebes Ochsen entstehen. Darüber hinaus können im Rahmen der Umgebungsbebauung entsprechende Gebäude entstehen.Das Plangebiet ist in dem genehmigten Flächennutzungsplan als Außenbereich definiert.
Durch die vorliegende Einbeziehungssatzung sollen diese Flächen in den angrenzenden Innenbereich gemäß § 34 BauGB einbezogen und damit planungsrechtlich definiert werden.
Die reale Situation zwischen der Kreisstraße, der bisherigen Bebauung Lindenstraße, „Auf der Kappel“ und der Einsteinstraße (Neubaugebiet Anbindung Lindenstraße) ergeben eine entsprechende Arrondierung der Flächen zum Dorfgebiet. Die zusätzlich ausgewiesene Baufläche ist geringfügig. Eine Anpassung hat bei der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu erfolgen. Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einbeziehungssatzung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erstellt wird. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter liegt nicht vor. Für die durch die Satzung zulässigen Bauvorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bürgermeisteramt Merklingen, den 28.09.2017

Sven Kneipp
Bürgermeister