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Öffentliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Merklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.


Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.

 

Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.

27. - 28. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb

Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb

Alb-Donau-Kreis

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Aufstellungsbeschlüsse und

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

27. - 28. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeinde- verwaltungsverbandes Laichinger Alb für die Flächen

 

27. Änderung „L-G Breite“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen,

28. Änderung „M-G GE Nord-Ost II“, Gemeinde Merklingen

 

Aufstellungsbeschlüsse

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb hat am 23.02.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen, die 27. - 28. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die beiden Änderungen befinden sich in der Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen und Gemeinde Merklingen.

 

Frühzeitige Bürgerbeteiligung

Die Vorentwürfe der 27. - 28. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des GVV LAB werden mit Begründung vom 23.02.2023)

 

von Dienstag 11.04.2023 bis Freitag 12.05.2023

           

öffentlich ausgelegt. (Ort der Auslegung siehe unten).

Innerhalb dieser Frist besteht bei der Gemeindeverwaltung Merklingen, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen und bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb in 89150 Laichingen, Gartenstraße 6, während der üblichen Dienststunden für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Anregungen zum Bauleitplanvorentwurf schriftlich oder während den Dienststunden beim Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb oder bei der oben genannten Gemeindeverwaltung zur Niederschrift vorbringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen soll die volle Anschrift der Beteiligten und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden.

 

Dienststunden des Gemeindeverwaltungsverbands Laichinger Alb,

Gartenstraße 6, 89150 Laichingen

Montag bis Freitag               von        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Donnerstag       von     14.00 Uhr bis   16.00 Uhr

 

Dienststunden der Gemeindeverwaltung Merklingen,

Hauptstraße 31, 89188 Merklingen

Montag + Dienstag              von        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr   und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch                              von        8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Donnerstag                          von        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr   und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

 

Laichingen, den 30.03.2023

 

Sven Kneipp

Verbandsvorsitzender