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Öffentliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Merklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.


Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.

 

Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.

Flächennutzungsplan Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb

22. - 23. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeinde- verwaltungsverbandes Laichinger Alb für die Flächen

 

22. Änderung „N-Gem Sporthalle/Kindergarten“, Gemeinde Nellingen,

23. Änderung „LS-M Sontheimer Straße“, Stadt Laichingen, Stadtteil Suppingen

 

In der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb am 31.03.2022 wurde in öffentlicher Sitzung die 22. - 23. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb, beschlossen.

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Kreisentwicklung, Bauen, hat mit Erlass vom 26.07.2022, Az. 21.P/621.316 die 22. - 23. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes aufgrund von § 6 (1) BauGB genehmigt.

Die Änderungen befindet sich auf den Gemarkungen der Gemeinde Nellingen und der Stadt Laichingen Stadtteil Suppingen.

Maßgebend für die Genehmigungen sind die Pläne im Maßstab 1:5.000 (Nr. 13 und Nr. 14) vom 31.03.2022, gefertigt vom Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung, Bismarckstraße 25 in 72764 Reutlingen sowie die Begründung ebenfalls mit Datum vom 31.03.2022.

 

Die 22. - 23. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 22. - 23. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 kann einschließlich der Begründung beim Gemeindeverwaltungsverband „Laichinger Alb“ und bei der Gemeindeverwaltung Merklingen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 22. - 23. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 einschließlich der Begründung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vergl. § 6 (5) BauGB). 

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß      § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. 

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanfortschreibung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn

-          die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder

-          der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder

-          vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

  

Dienststunden des Gemeindeverwaltungsverbands Laichinger Alb, Weite Straße 12, 89150 Laichingen

Montag bis Freitag            von        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag     von      14.00 Uhr bis  16.00 Uhr

 

Dienststunden der Gemeindeverwaltung Merklingen, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen

Dienstag             von        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch             von        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag         von        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr   

  

Laichingen, den 15.09.2022

 

Sven Kneipp
Verbandsvorsitzender