Gemeinde Merklingen

Seitenbereiche

Entdecke Merklingen

Volltextsuche

Seiteninhalt

Öffentliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Merklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.


Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.

 

Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.

Flurbereinigung Dornstadt-Bollingen (DB/A8) Alb-Donau-Kreis

 

Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
 
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit auf Grund von §§ 18 bis 21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) das Vorhaben:

Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Dornstadt-Bollingen (DB/A8)
öffentlich bekannt.

Hierzu liegen die Entwürfe (Stand 26.08.2022) der Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte und des Erläuterungsberichts, (inkl. UVP-Bericht nach § 16 UVPG)

vom 02.09.2022 bis 04.10.2022
in der Bauverwaltung der Gemeinde Dornstadt,
 Zimmer Nr. 2, Schmiedstr. 10, 89160 Dornstadt

während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht für alle Bürger aus.
 
Am Dienstag, 13.09.2022 und am Dienstag, 27.09.2022 ist ein Beauftragter des Landratsamts -untere Flurbereinigungsbehörde- jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Ortsverwaltung Bollingen, Bermaringer Weg 2, 89160 Dornstadt-Bollingen anwesend, um Auskünfte zu erteilen.
 
Zusätzlich kann die Bekanntmachung mit Karten und Berichten auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3131.) sowie auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.

Anfang Oktober 2022 wird eine Bürgerversammlung stattfinden, zu der jedoch noch gesondert öffentlich eingeladen wird.
 
Während der einmonatigen Auslegung und einem weiteren Monat können zu dem Vorhaben bei der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung, Hauptstraße 25, 89584 Ehingen oder bei jeder anderen Stelle des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis umwelterhebliche Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Die Anregungen und Bedenken werden geprüft. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Prüfung nach Abschluss der Planung die obere Flurbereinigungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung. Die Öffentlichkeit wird über diese Entscheidung unterrichtet werden.
 
gez. Andreas Gaus                                            D.S.