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Öffentliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Merklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.


Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.

 

Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung "Machtolsheimer Weg III"

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Machtolsheimer Weg III“ (Karte und Verzeichnis zum Beschluss über die vereinfachte Umlegung) vom 22.03.2022 ist am 06.04.2022 für die Flurstücke der Gemarkung Merklingen Nr. 1919/21, 1925, 1926 und 1930/16 (hiervon eine Teilfläche mit 39 m² einbezogen) unanfechtbar geworden. Er tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der gegenwärtigen Fassung der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt ebenfalls die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Flurstücke ein.

Die Bekanntmachung finden Sie im nachfolenden PDF-Dokument. Parallel wurde diese Bekanntmachung auch im Amtsblatt der Gemeinde in der KW 16 veröffentlicht und am Rathaus ausgehangen.