Gemeinde Merklingen

Seitenbereiche

Entdecke Merklingen

Volltextsuche

Seiteninhalt

Öffentliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Merklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.


Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.

 

Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.

Rücknahme der abfallwirtschaftlichen Aufgaben durch den Landkreis

 

Vereinbarung

zwischen

dem Alb-Donau-Kreis, vertreten durch Herrn Landrat Heiner Scheffold

und

der Gemeinde Merklingen, vertreten durch Herrn Bürgermeister Sven Kneipp

nach § 6 Abs. 5 Satz 2 LKreiWiG.

 

§ 1 Bisherige Aufgabenübertragung

(1)  Durch Vereinbarung vom 01.03.1996/12.12.1995, die mit Verlängerungsvereinbarung aus dem Jahr 2010 und zuletzt mit Verlängerungsvereinbarung vom 29.10.2018/14.11.2018 bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, hat der Alb-Donau-Kreis der Stadt / der Gemeinde die Aufgabe des Einsammelns von Abfällen gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LAbfG a.F. als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übertragen.

(2)  Durch Vereinbarung vom 01.01.2005/26.10.2004 hat der Alb-Donau-Kreis der Stadt / der Gemeinde die Aufgabe der Behandlung und Verwertung pflanzlicher Abfälle auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LAbfG a.F. als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übertragen.

 

§ 2 Beendigung der Aufgabenübertragung

Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass die Aufgabenübertragungen nach § 1 zum 31.12.2022 enden.

 

§ 3 Bekanntmachung

Die Stadt / die Gemeinde verpflichtet sich, die vorliegende Vereinbarung nach den für sie geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Ulm, den 5. Juli 2021                                        

gez.

Heiner Scheffold                                               
Landrat                                                         

 

Merklingen, den 7. Juli 2021

gez.

Sven Kneipp
Bürgermeister