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Öffentliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Merklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.


Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.

 

Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Erweiterung Anbindung Lindenstraße" in Merklingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.09.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Erweiterung Anbindung Lindenstraße" in Merklingen nach  § 2 Abs. 1 des BauGB in Verbindung mit § 13b des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 2 BauGB aufzustellen.  

Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 17.09.2019 maßgebend. Er ergibt sich ausfolgendem Kartenausschnitt:

Ziel und Zweck der Planung: Die Bauplatzreserven für Wohnbauplätze der Gemeinde Merklingen sind vollständig  erschöpft. Es besteht bereits eine umfangreiche Bewerberliste für Bauplätze. Die letzten Jahre ist der Bedarf an Mietwohnungen in Merklingen deutlich angestiegen.  Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich. Bisher wurden in Merklingen kaum  Geschosswohnungsbauten realisiert. Der Geschosswohnungsbau bietet die beste Möglichkeit den Wohnraumbedarf zu befriedigen und möglichst flächensparend zu bauen.  
Die umfangreichen, im Jahr 2005 durch den Bebauungsplan „Anbindung Lindenstraße“ in vier Bauabschnitten realisierten Wohnbauflächen sind fast vollständig veräußert und bebaut.  Auf Basis des Bebauungsplanes von 2005, einschließlich der dort aufgezeigten  Entwicklungsmöglichkeiten nach Südwesten, hat die Gemeinde Merklingen durch das  Ingenieurbüro WASSERMÜLLER ULM GmbH den unmittelbar südwestlich an den  4. Bauabschnitt anschließenden Bereich auf eine mögliche Bebaubarkeit durch eine  verdichtete Wohnbebauung untersuchen lassen und die im Bebauungsplanentwurf  dargestellte Variante für die Bauleitplanung ausgewählt.  Das vorliegende Bauleitplanverfahren soll den kurzfristigen Bedarf an Wohnbauflächen  decken. Der aktuellen Wohnraumknappheit soll mit einer verdichteten Bauweise innerhalb des Plangebietes entgegengewirkt werden.   Durch die Ausweisung des Bebauungsplanes „Erweiterung Anbindung Lindenstraße“ kann die Bebauung von ca. 0,3 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche mit einer Mehrfamilien- und  einer Kettenhausbebauung ermöglicht werden. 
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist es notwendig, einen  qualifizierten, rechtskräftigen Bebauungsplan für das Gebiet „Erweiterung Anbindung  Lindenstraße“ zu erstellen.  Das Verfahren kann entsprechend der Novelle des BauGB vom Mai 2017 nach  § 13b BauGB durchgeführt werden. Die entsprechenden Voraussetzungen werden  eingehalten. Die Flächen werden einer Wohnnutzung zugeführt, die zulässige Grundfläche liegt unter 1,0 ha, das Plangebiet schließt am im Zusammenhang bebaute Ortsteile an.  
Gemäß § 13b i. V. m. § 13a bzw. 13 Abs. 2 BauGB wird in dem vorliegenden Verfahren auf eine Umweltprüfung verzichtet. Für die durch den Bebauungsplan zulässigen Bauvorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter (Schutzgebiete - LSG, NSG, FFH u. ä.) liegt nicht vor. 

Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Verfahren eingeleitet.   Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB  öffentlich bekannt gemacht.  Bürgermeisteramt Merklingen, den 26.09.2019  Sven Kneipp Bürgermeister