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der Gemeinde Merklingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.
Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl.S.582, ber. S 698) hat der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen am 19.01.2021 die 1. Änderung der Hauptsatzung vom 22.01.2019 beschlossen.
Zusammengefasst wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Nach § 3 wurde § 3a "Durchführung von Sitzungen des Gemeinderats in Form von Videokonferenzen" eingefügt.
- Im § 6 Abs. 3 wurde das Quorum für die Überweisung von Anträgen an den zuständigen Ausschuss zur Vorberatung mit der Änderung der Gemeindeordnung von einem Fünftel auf ein Sechstel der Gemeinderatsmitglieder gesenkt.
- Die in § 8 Abs 2, Nr. 2.2 genannten BAT und BMT-G wurden durch TVöD bzw. TvÖD SuE ersetzt.
Sie finden die 1. Änderung der Hauptsatzung sowie die geänderte Hauptsatzung ab 04.02. bis 04.03.2021 im Rathaus in der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme. Des Weiteren finden Sie die ausführlichen Satzungen auch auf der Homepage unter Bekanntmachungen.