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der Gemeinde Merklingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.
Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2020 den Bebauungsplan „Gewerbegebietserweiterung Nord-Ost II" in Merklingen nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 12.07.2016 in dem Lageplan des Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 21.07.2020 festgelegt.
Satzung über die Aufhebung von Gebühren im Rahmen der Tätigkeiten des Gutachterausschusses der Gemeinde Merklingen vom 23.06.2020
Planfeststellung für das Bauvorhaben "Bahnstromleitung BL 592 Abzweig 11 Amstetten - Merklingen", der Strecke BL 592 in den Gemeinden Merklingen, Nellingen, Geislingen an der Steige.
Aufgrund der §§ 2, 26 Abs. 1 S. 3, 34, 38 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 und § 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen am 21. Januar 2020 folgende Satzung beschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat aufgrund des § 142 III des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 4 I der Gemeindeordnung (GO) für Baden-Württemberg in seiner Sitzung am 17.04.2018 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ vom 15.04.2018 beschlossen.
Bebauungsplan „Lärmschutzwall Lindenstraße“ Gemeinde Merklingen Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2018 den Bebauungsplan „Lärmschutzwall Lindenstraße“, Gemeinde Merklingen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Satzung zur vierten Änderung
der Verbandssatzung des Zweckverbands
Aufgrund von § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 582, ber. S 698) hat der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen am 20.11.2018 in öffentlicher Sitzung die Jahresrechnung 2017 sowie des Eigenbetriebs "Gemeindewerke Merklingen gemäß § 31 i. V. m. § 32 sowie § 34 der Eigenbetriebsverordnung beschlossen. Nachfolgend finden Sie die Feststellungen als pdf-Datei.
Der Gemeinderat Merklingen hat am 17. April 2018 die Benutzungsordnung und die Gebührenordnung für das Backhaus Merklingen beschlossen. Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2018 in Kraft.
Bekanntmachung -der Gemeinderat Merklingen hat am 19. März 2019 die Benutzungsordnung für Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Merklingen beschlossen. Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.04.2019 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Merklingen vom 01.09.2018 ihre Gültigkeit.