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der Gemeinde Merklingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.
Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B der Gemeinde Merklingen haben sich gegenüber dem Vorjahr vorerst nicht geändert, so dass Jahresbescheide für die Grundsteuer 2023 nicht erteilt werden. Lediglich nach Änderung der Hebesätze der Grundsteuer A und B oder einem Eigentümerwechsel erhalten Sie einen neuen geänderten Grundsteuerbescheid.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Betrag gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz in der aktuellen Fassung festgesetzt.
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2022 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr 2021 entrichtet haben. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Danach wird die erste Rate zum 15. Februar 2023 fällig. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid gesondert erstellt. Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 wird jeweils am 15.02., 15.05, 15.08 und 15.11. 2023 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG (Jahreszahler) Gebrauch machen, wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 01.Juli 2023 fällig.
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zum Einzug mittels SEPA-Lastschrift der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2023 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten. Bei Überweisungen geben Sie bitte Ihr Kassenzeichen(siehe Bescheid) an.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Merklingen, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen einzulegen. Ebenso kann der Widerspruch beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30 in 89077 Ulm, eingelegt werden. Die Einlegung eines Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung und ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.
Merklingen,11.01.2023
gez. Sven Kneipp
Bürgermeister