Gemeinde Merklingen

Seitenbereiche

Entdecke Merklingen

Volltextsuche

Seiteninhalt

Öffentliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Merklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.


Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.

 

Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.

Bekanntmachung

Planfeststellung für das Bauvorhaben "Bahnstromleitung BL 592 Abzweig 11 Amstetten - Merklingen", der Strecke BL 592 in den Gemeinden Merklingen, Nellingen, Geislingen an der Steige.
 
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außensteile Karlsruhe/Stuttgart, vom 22.11 .2019, Az. 591 ppw/063-2015#023, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 24.02.2020 bis 06.03.2020 im Rathaus – Bürgerbüro 2. OG, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
 
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, AußensteIle Karlsruhe/Stuttgart, Südendstraße 44, 76135 Karlsruhe, eingesehen werden.
 
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
 
gez. Sven Kneipp
Bürgermeister