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Aktuelles aus der Gemeinde

Friedhof Merklingen

Gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde Merklingen verpflichtet, die Grabmale auf ihrem Friedhof einmal im Jahr auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen.

Grabmalprüfung
Grabmalprüfung

Die Ursache für eine fehlende Standfestigkeit kann verschiedenste Gründe haben (bspw. eine fehlende bzw. schadhafte Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel, ein nachträglicher Verlust der Standfestigkeit durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges). Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die auf dem Friedhof Beschäftigten als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Besonders gefährdet sind hier Kinder und ältere Menschen. Immer wieder ist der Presse zu entnehmen, dass Personen - hauptsächlich Kinder - durch nicht standfeste Grabmale verletzt oder sogar getötet werden.
Im Laufe der nächsten Woche, 07.-11.07.2025, werden die Grabmale auf dem Gemeindefriedhof Merklingen durch ein Fachunternehmen mit speziell dafür entwickelten Geräten überprüft. Die Prüfung wird gemäß der Unfallverhütungsvorschrift nach einem bestimmten Verfahren durchgeführt. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein muss dem durch das Gerät ausgeübten Druck standhalten. Diese Prüfmethode ist anerkannt. Die Überprüfung wird NICHT durch hin- und herrütteln vorgenommen. Die Nutzungsberechtigten der Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden von der Gemeindeverwaltung gesondert schriftlich benachrichtigt. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzug, wird das Grabmal zusätzlich gesichert bzw. falls dies nicht möglich ist, umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals innerhalb einer gesetzten Frist wiederherstellen zu lassen. Der Gemeindeverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung stattgefunden hat.
Gemeindeverwaltung Merklingen