Seite drucken
Merklingen (Druckversion)

Gemeinde Aktuell

Aktuelles aus der Gemeinde

1. Änderung der Hauptsatzung

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl.S.582, ber. S 698) hat der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen am 19.01.2021 die 1. Änderung der Hauptsatzung vom 22.01.2019 beschlossen.

Zusammengefasst wurden folgende Änderungen vorgenommen:

- Nach § 3 wurde § 3a "Durchführung von Sitzungen des Gemeinderats in Form von Videokonferenzen" eingefügt.

- Im § 6 Abs. 3 wurde das Quorum für die Überweisung von Anträgen an den zuständigen Ausschuss zur Vorberatung mit der Änderung der Gemeindeordnung von einem Fünftel auf ein Sechstel der Gemeinderatsmitglieder gesenkt.

- Die in § 8 Abs 2, Nr. 2.2 genannten BAT und BMT-G wurden durch TVöD bzw. TvÖD SuE ersetzt. 

 
  
Sie finden die 1. Änderung der Hauptsatzung sowie die geänderte Hauptsatzung ab 04.02. bis 04.03.2021 im Rathaus in der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme. Des Weiteren finden Sie die ausführlichen Satzungen auch auf der Homepage unter Bekanntmachungen.
 

http://www.merklingen.de//de/gemeinde/gemeinde-aktuell