Wir weisen darauf hin, dass die Grundsteuer für Jahreszahler am 01.07.2025 zur Zahlung fällig ist. Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse ein Mandat zum Einzug durch das SEPA-Lastschriftverfahren erteilt haben, wird der Betrag zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht. Alle anderen Steuerzahler ohne Einzugsermächtigung bitten wir, an die rechtzeitige Überweisung, spätestens bis zum 01.07.2025 zu denken, andernfalls sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren festzusetzen.
Wichtig – Bitte beachten!!
Bei Überweisung bitte unbedingt Kassenzeichen angeben!
Anfragen können gerichtet werden an Frau Urban Tel: 07337 9620-23