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Aktuelles aus der Gemeinde

Gemeinderat

Erweiterung Grundschule – Vergabe mehrerer Gewerke

Erweiterung Grundschule
Erweiterung Grundschule

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Sven Kneipp Thomas Ott vom gleichnamigen Architekturbüro aus Laichingen.
Für die Erweiterung der Grundschule im Rahmen der Ganztagesförderung steht die Vergabe von 5 Gewerken an. Durch das Architekturbüro Ott erfolgte eine beschränkte Ausschreibung für die Gipser-, Trockenbau-, und Estricharbeiten sowie für die Holzfassade und Innentüren. Die Submission fand im am 30.09.2025 im Rathaus Merklingen statt. Die Angebote wurden durch das Büro Ott gemäß § 16 VOB/A geprüft.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an den jeweils günstigsten Bieter mit nachfolgender Auftragsvergabe zu:
Gewerk Gipserarbeiten
Firma Gipser Benz GmbH (Laichingen)
zum Preis von 54.926,53 € incl. MwSt
Gewerk Trockenbauarbeiten
Firma Götz und Röder Trockenbau GmbH u. Co. K(Römerstein)
zum Angebotspreis vom 87.275,09 € incl. MwSt
Gewerk Estricharbeiten
Firma Estrich Benirschke e. K. (Göppingen)
zum Angebotspreis von 11.106,13 € incl. MwSt
Gewerk Holzfassade
Firma Bleher Projekte GmbH (Römerstein)
zum Angebotspreis von 18.349,68 €
Gewerk Innentüren
Firma FINK DUO GmbH (Nellingen)
zum Angebotspreis von 18.974,55 € incl. MwSt
Im Anschluss erläuterte Architekt Ott, dass wir auch nach dem 4. Ausschreibungsblock noch im Rahmen der vorgesehenen Kosten liegen. Einzelne Gewerke liegen teilweise etwas über den Kostenberechnungen, andere liegen darunter.

Besichtigung Baufortschritt
Besichtigung Baufortschritt

Im nächsten Schritt ist es wichtig, das Gebäude zu schließen. Wir vertrauen auf eine zeitnahe Lieferung der Fenster durch die Merklinger Firma Schreinerei Salzmann.
Nur dann kann an den vergebenen Gewerken – insbesondere Sanitär und Trockenbau – über die Wintermonate gearbeitet werden.
Rechtsanspruch auf Ganztagesförderung - Grundsatzbeschluss nach § 4a Schulgesetz

Ganztagesschule
Ganztagesschule

Seit Jahresanfang hat sich der Gemeinderat intensiv und in vielen Beratungen mit der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagesförderung auseinander gesetzt. Zuletzt am 23.09.2025, bei dem die Ergebisse der Elternumfrage zur zukünftigen Schulart aufgezeigt wurden. Neben mehreren Abstimmungsterminen mit der Grundschule gab es auch zwei Termine mit den Elternvertretern von Kindergarten und Grundschule. Außerdem fand eine Informationsveranstaltung mit Podiumsdiskussion am 01. Juli 2025 in der Gemeindehalle Merklingen statt, bei der das Staatliche Schulamt, die Stützpunktschule Blaustein, die Gemeinde anwesend waren. Zu dieser Veranstaltung waren alle Eltern aus Kindergarten und Grundschule eingeladen und konnten sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren, Fragen stellen, Anregungen und Sorgen kommunizieren.
Im Anschluss erfolgte eine Elternumfrage zur Ganztagesbetreuung, welche über drei Wochen den Eltern aus Kindergarten und Grundschule die Möglichkeit gab, sich aktiv für eine der möglichen Betreuungsformen (Ganztagesschule in verbindlicher Form oder Wahlform alternativ eine rein kommunale Nachmittagsbetreuung) zu entscheiden.
Am Abend vor der Gemeinderatssitzung ging um 23:28 Uhr bei der Gemeinde eine E-Mail mit einem mehrseitigen Schreiben einer Elterninitiative "Zukunft der Grundschule Merklingen" ein. Dieses wurde am nächsten Tag an die Gemeinderäte verteilt. Die Elterninitiative sprach sich in ihrem Schreiben für die Umsetzung der Wahlform aus und bat den Gemeinderat, den Tagesordnungspunkt zum Grundsatzbeschluss von der Sitzung zu nehmen. Dies hat der Gemeinderat am Abend diskutiert und hätte auch gerne den Vertretern der Elterninitiative zu ihren Hintergründen und Anliegen Fragen gestellt. Jedoch war niemand von den 30 Familien an der Sitzung anwesend.
Bei der daran anschließenden Abstimmung durch den Gemeinderat, ob der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werden soll, waren neun Gemeinderäte dagegen und ein Gemeinderat dafür.
Anschließend fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss, beim Staatlichen Schulamt einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagesschule nach § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg in der verbindlichen Form an der Grundschule Merklingen zum Schuljahr 2027/2028 zu stellen. Hierbei soll das Zeitmodell an 3 Schultagen/Woche mit
je 7 Zeitstunden für alle Klassenstufen einführt werden.
Eine Betreuung für das Schuljahr 2026/2027 wird durch die Gemeinde sicher gestellt. Dieser Antrag wurde mit 8 von10 Stimmen angenommen.
Genehmigungsverfahren Windenergieanlagen - Behördenbeteiligung
Die Galileo Empower GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf den Gemarkungen Nellingen und Merklingen.
Auf der Gemarkung Merklingen sind derzeit 4 Anlagen (3 weitere auf Nellinger Gemarkung) von Galileo geplant. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens werden auch die Gemeinde Merklingen und der Gemeinderat angehört.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Gebietes "Ödesperger Hau", das der "Regionalverband Donau-Iller" in seiner Teilfortschreibung Windkraft für Windenergie vorgesehen hat.

Windpark
Windpark

Bei den vergangenen Anhörungen des Regionalplans hatte der Gemeinderat keine Einwände gegen das Vorranggebiet für Windenergie. Inhaltlich zeigte Bürgermeister Kneipp anhand der vorhandenen Genehmigungsunterlagen die genauen Standorte der Windenergieanlagen, die Art und Größe der Windenergieanlagen sowie die Auswirkungen hinsichtlich Schall und Verschattung auf. Aktuell gibt es zwei Investoren, die in diesem Gebiet Windkraftanlagen aufbauen und betreiben wollen. Neben Galileo ist auch die Firma Vattenfall in der Planung.

Standorte WEas Galileo
Standorte WEas Galileo

Bei der Prüfung der Unterlagen ist der Gemeindeverwaltung aufgefallen, dass die Rotor-Überstreichflächen Flurstücke tangieren, die keine Grundstückssicherung mit Galileo vertraglich vereinbart haben, sondern mit Mitbewerbern. Daher hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, diese Grundstückseigentümer in Form einer Angrenzerbenachrichtigung über die Planungen von Galileo zu informieren. Rotor-Überstreichflächen müssen zwingend vom Grundstückseigentümer vertraglich an den jeweiligen Investor gesichert sein. Ansonsten kann eine entsprechende Windenergieanlage nicht entstehen. Der Regelfall ist, dass zunächst die Grundstücksflächen durch den Investor gesichert werden. Danach kann eine weitergehende Planung erfolgen. Gemeinderat und Verwaltung ist es wichtig, dass hier eine hohe Transparenz, insbesondere für die betroffenen Eigentümer, besteht und diese Kenntnisse und Möglichkeiten des Einspruchs haben. Dies ist für das entsprechende Genehmigungsverfahren maßgeblich.
Der Gemeinderat erteilte sein städtebauliches Einvernehmen mit der Maßgabe, dass sowohl für die Zuwegung ein Beweissicherungsverfahren erfolgen muss, damit die Wirtschaftswege nicht beschädigt werden. Darüberhinaus stimmte der Gemeinderat auch der Angrenzerbenachrichtigung für die Windenergieanlagen 4, 5 und 6 zu.
Anpassung Kindergartenbenutzungsentgelte
Jährlich prüfen die Vertreterinnen und Vertreter des Städte- und Gemeindetags sowie die kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg die Höhe der Elternbeiträge anhand der Personalkostenentwicklung, Preissteigerung und in Abhängigkeit der Zuschussmittel von Bund und Land. Die diesjährige Empfehlung sieht eine Steigerung von 7,3% vor. Der Gemeinderat hat 2023 einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Landesempfehlung zu beachten und entsprechend umzusetzen. Die Zahlen erläuterte die Fachbeamtin für das Finanzwesen, Manuele Uebele und zeigte die neuen Elternbeiträge für die jeweiligen Gruppen für Januar 2026 auf.

Kindergartenbeiträge
Kindergartenbeiträge

Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Benutzungsordnung und die damit einhergehende Änderung der Elternbeiträge einstimmig.
Anpassung Gebühren Backhaus
Bereits in der vergangenen Sitzung am 23.09.2025 stellte die Kämmerin die Neukalkulation der Benutzungsgebühren für das Backhaus vor. Der Gemeinderat stimmte einer Änderung entsprechend zu. Die Gebühren für das Backhaus werden somit angehoben. Für die Küche steigen die Gebühren von 50 € auf 75 €, für den Backraum von 5 € auf 15 € und für die Backfrauen, die regelmäßig unter der Woche backen, von 5 € auf 10 €.
Darüberhinaus hat der Gemeinderat einen Auswärtigenzuschlag von 30% auf die Nutzungsentgelte beschlossen.
Bürgermeister Kneipp war es nochmals wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde Merklingen über 650.000 € in das Backhaus investiert hat. Seit 2018 wird das Backhaus im Herzen der Gemeinde vielseitig genutzt und angenommen. Allein die Elektro- und Holzöfen haben über 17.000 € gekostet. Die Benutzungsgebühren sind seit 2018 unverändert geblieben, obgleich es eine Energiekrise in den Jahren 2022 und 2023 gab.
Bei den Benutzungsgebühren handelt es sich um eine Mischkalkulation für die Raumnutzung, nicht für einzelne Gegenstände. Daher ist es unerheblich, ob der Holzofen und/oder der Elektrobackofen genutzt wird. Die neuen Gebühren sind in keinster Weise kostendeckend. Der erhebliche Abmangel, ähnlich wie bei den Kindergartenkosten, trägt die Allgemeinheit.
Abschließend stimmte der Gemeinderat für die Anpassung der Gebührenordnung.
Gemeindehalle Merklingen – Anpassung Benutzungsgebühren

Grundschule
Grundschule

Die Gebühren in der Gemeindehalle sind seit 15 Jahren trotz zunehmender Vereinsnutzung und einer vermehrten Nutzung durch die "Elterninitiative KernzeitKids", die ihr Mittagessen im Erdgeschoss der Gemeindehalle einnehmen, unverändert.
Die Fachbeamtin für das Finanzwesen erläuterte den Vorschlag der Gemeindeverwaltung. Dabei sollen die Gebühren solange es finanziell für die Gemeinde Merklingen möglich ist, bei den Vereinen und beim Übungsbetrieb beibehalten werden. Hier steht nach Vorschlägen der Gemeindeverwaltung keine Änderung an. Alle anderen Bereiche für die private Nutzung, Betriebsfeiern, Konfirmationen, Hochzeiten oder Tanzveranstaltungen sowie Konzerten, aber auch für die Jahresfeiern der Vereine wird es eine Anpassung der Gebühren geben. Die einzelnen Zahlen hatte Manuela Uebele vorgestellt.
Der Gemeinderat stimmte dieser Anpassung zu.
Bausachen
Einer veränderten Planung zur Errichtung eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten, als Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung auf dem Flurstück 296/3 im Laichinger Weg erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.
Bürgerfragemöglichkeiten
Fragen aus der Bürgerschaft gab es keine.
Sonstiges
Unter Sonstiges lud Bürgermeister Sven Kneipp zum Workshop "Neugestaltung Spielplatz" am 05. November 2025 in den Sitzungssaal des Rathauses ein.

Spielplatz
Spielplatz

Des weiteren verwies er auf die Veranstaltung von Merklinger helft und der Gemeinde Merklingen mit dem Candlelight Piano Konzert am 22. November im Hotel Ochsen zu Gunsten des Förderkreises für tumor- und leukämiekranke Kinder Ulm e. V. Der Partnerschaftsfond "Merklinger helft" unterstützt immer wieder Vereine und Projekte in der Gemeinde.
Außerdem verwies Bürgermeister Kneipp auf die Job- und Ausbildungsmesse am 21.03.2026 und bat, sich diesen Termin bereits jetzt im Kalender zu vermerken. Der Gewerbeverein Merklingen, die Wirtschaftsvereinigung Nellingen sowie die Gemeinden Nellingen und Merklingen engagieren sich hier für regionale Ausbildung und Arbeitsplätze.