Gemeinde Merklingen

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Aktuelles aus der Gemeinde

Informationen für Grundstückseigentümer

Wer ein Grundstück sein Eigen nennt, wird vom 1. Juli dieses Jahres an aufgefordert, eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben.

Die Verwaltung der Gemeinde sowie die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ehingen rechnet deshalb mit einer Vielzahl an Anfragen zu den Bodenrichtwerten (BRW).

Zum 1. Juli hin wird das Internetportal „Grundsteuer BW“ unter der Adresse www.grundsteuer-bw.de erreichbar sein. Hier können die Richtwerte für die Feststellungserklärung abgefragt werden. Für die Gemeinde Merklingen sind diese Werte derzeit noch nicht verfügbar! Sobald uns die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss die Fertigstellung der BRW mitteilt, werden wir dies an dieser Stelle veröffentlichen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird weiterhin telefonisch erreichbar sein.

Um eine Überlastung der Geschäftsstelle zu vermeiden, werden betroffene Grundstückeigentümer gebeten, die Daten unter dem Internetportal "Grundsteuer BW" der Finanzverwaltung abzurufen. Die Bodenrichtwerte können außerdem unter dem Internetportal BORIS BW www.gutachterausschuesse-bw.de oder auf der Internetseite der Gemeinde Merklingen in der Rubrik Leben / Wohnbaugebiete & Bauplätze oder unter www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss eingesehen werden.