Hauptmenü
- Gemeinde
- Rathaus
- Leben
- Freizeit
- Gewerbe
Entdecke Merklingen
Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt. Dazu gehört
Ein Wasserwerksbetreiber kann beispielsweise eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Trinkwasser beantragen.
Die Bewilligung wird erteilt:
die untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde ist,
Die Bewilligung darf Ihnen nur erteilt werden, wenn für Sie die Durchführung Ihres Vorhabens ohne eine gesicherte Rechtsstellung unzumutbar ist. Die Benutzung soll zudem einem bestimmten Zweck dienen, den Sie nach einem bestimmten Plan verfolgen.
Die Bewilligung erhalten Sie nicht für
Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorlegen.
Sie müssen die wasserrechtliche Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie prüft Ihren Antrag und als Ergebnis erhalten Sie entweder die Bewilligung oder einen Ablehnungsbescheid.
je nach Gebührenordnung der zuständigen Stelle
keine
Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz
Schillerstraße
30
89077
Ulm
Telefon: (07 31) 1 85-15 58
Fax: (07 31) 1 85-13 19
fd32(@)alb-donau-kreis.de
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße
30
89077
Ulm
Telefon: 0731 1850
Fax: 0731 619369
post(@)alb-donau-kreis.de
Sprechzeiten:
Folgen Sie bitte dem Link www.alb-donau-kreis.de, dort erhalten Sie alle weiteren Informationen über uns!
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.07.2018 freigegeben.