Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2017 beschlossen, den Bebauungsplan "BREITE IV" in Merklingen nach § 3 Abs. 2 des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 12.07.2016 in dem Lageplan des Ing.-Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 16.09.2016/18.07.2017 festgelegt.
Im Einzelnen gelten für den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzprüfung des Ing. Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 16.09.2016/18.07.2017.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 16.09.2016/18.07.2017 einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht und der Artenschutzprüfung werden

von Montag, 07. August 2017 bis einschließlich Freitag, 15. September 2017
im Rathaus – Bürgerbüro (2.OG) der Gemeinde Merklingen, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen 

öffentlich ausgelegt.

Die Auslegungsunterlagen können zudem unter http://www.wassermueller.de/download/16060096-2.zip eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann innerhalb der genannten Dienststunden die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Sämtliche Unterlagen können eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Dienststunden der Gemeindeverwaltung Merklingen (Sommeröffnungszeiten):

Montag, Dienstag und Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr
Bürgermeisteramt Merklingen, den 27.07.2017

gez. Sven Kneipp
Bürgermeister