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Entdecke Merklingen
Bis zum 19. Januar 2026 müssen die Führerscheine (Scheckkartenformat) mit dem Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 umgetauscht werden. Bitte überprüfen Sie Ihren Führerschein. Grund für den zwingenden Umtausch ist eine EU-Richtlinie, die dem Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank nachgeht, um so vor Missbrauch zu schützen.
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, müssen gestaffelt zu folgenden Zeiträumen umgetauscht werden:
Ausstellungsjahr Führerschein -> Umtausch erforderlich bis:
1999 bis 2001 -> 19. Januar 2026
2002 bis 2004 -> 19. Januar 2027
2005 bis 2007 -> 19. Januar 2028
2008 -> 19. Januar 2029
2009 -> 19. Januar 2030
2010 -> 19. Januar 2031
2011 -> 19. Januar 2032
01.01.2012 bis 18.01.2013 -> 19. Januar 2033
Nach Ablauf der Fristen verlieren alte Führerscheine ihre Gültigkeit. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen und ist mit keiner Prüfung verbunden. Den Antrag für einen neuen EU-Führerschein könnnen Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Merklingen stellen. Dazu wird Ihr alter Führerschein, Ihr Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Papier-Passbild benötigt.
Der neu beantragte EU-Führerschein hat ab Antragsdatum eine befristete Gültigkeit von 15 Jahren. Bei Fragen stehen Ihnen das Bürgerbüro der Gemeinde Merklingen (Tel. 07337/96200) oder die Führerscheinstelle des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis (Tel. 0731 185 1446) gerne zur Verfügung.