Gemeinde Merklingen

Seitenbereiche

Entdecke Merklingen

Volltextsuche

Seiteninhalt

Gemeindebus Marke Renault Master

Kurzübersicht der Benutzungsbedingungen        

  • Eintragung in das Fahrtenbuch
  • Bus ist vollgetankt zurückzugeben
  • Bus außen und innen gereinigt zurückgeben, sonst ist eine Pauschale von 50,00 € zur Zahlung fällig
  • Rauchen im Bus ist nicht erlaubt
  • Fahrzeug ist Vollkasko versichert mit (300,00 € Selbstbeteiligung), im Schadensfall überträgt sich die Selbstbeteiligung auf den Benutzer. Eventuelle Beschädigungen sind sofort zu melden.
  • Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein
  • Nutzung ist ausschließlich für Gemeindliche- oder Vereinszwecke
  • Führung des Fahrtenbuchs - bei Verstoß wird eine Ausleihgebühr von 100 EUR fällig und ggf. der Ausschluss für den Verein das Fahrzeug auszuleihen - im Wiederholungsfall mind. 1 Jahr keine Leihmöglichkeit mehr
  • Vor Antritt der Fahrt, hat jeder Fahrer das Fahrzeug zu kontrollieren (Tankfüllung, Schäden, Sauberkeit, ...) und zu dokumentieren (ggf. auch per Foto).
  • Schäden sind unverzüglich zu melden! Bei verspäteter oder nicht Meldung trägt der Verursacher (Fahrer) die gesamten Kosten nicht nur die Selbstbeteiligung.

Benutzungsordnung Gemeindebus

Anmeldung Fahrer
Was tun im Schadensfall

Vertrag zur Vermietung des Gemeindebus
Übergabeprotokoll Gemeindebus