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Erlaubnis für Spielhallen

Wer im stehenden Gewerbe eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und/oder der Veranstaltung anderer Spiele mit Geldgewinn und/oder der Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient, bedarf der Erlaubnis.

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Kontakt

Gemeinde Merklingen | Hauptstraße 31 | 89188 Merklingen | Tel. 07337 9620-0 | Fax 07337 9620-90 | E-Mail schreiben