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Das Familienbuch enthält Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt.
Seit 1.1. 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31.12.2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und beinhalten dann nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie z.B. über Vorfahren und Nachkommen. Aus den Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.