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Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen will, benötigt daher eine spezielle Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
Sie möchten öffentliche Verkehrsflächen auf andere Art über das normale Maß hinaus nutzen? Das kann eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Straßengesetz darstellen.
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen (z.B. im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen). Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher jedenfalls mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der die Veranstaltung beginnt.
Voraussetzungen sind:
Sie müssen die Erlaubnis schriftlich (möglich auch per Fax) bei der zuständigen Stelle beantragen. Je nach Angebot erhalten Sie dort ein Formular oder können es im Internet herunterladen. Zuständige Stelle ist entweder
Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
Diese teilt sie - einschließlich der Auflagen und Bedingungen - dem Veranstalter in einem Bescheid mit.
je nach Umfang der Veranstaltung zwischen 10 Euro und 2.301 Euro
§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Tel.: 0731 1850
Fax: 0731 619369
post(@)alb-donau-kreis.de
Sprechzeiten:
Folgen Sie bitte dem Link www.alb-donau-kreis.de, dort erhalten Sie alle weiteren Informationen über uns!
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Tel.: 07071 757-0
Fax: 07071 757-3190
poststelle(@)rpt.bwl.de
Sprechzeiten:
Mo.-Do. 9.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Fr. 9.00 - 11.00 Uhr