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Bauvorbescheid - Bauvoranfrage beantragen

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten? Sie können zunächst einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) beantragen.

Diese Möglichkeit haben Sie

Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

Generelle Zuständigkeit:

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Unterlagen:

Alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen, z.B.:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • weitere Bauvorlagen:
    • Lageplan
    • Baubeschreibung
    • Bauentwurfsskizze(n)

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

Ablauf:

Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der unteren Baurechtsbehörde beantragen. Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

Kosten:

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Frist:

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen. Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen. Ansonsten verliert er seine Bindungswirkung.

Formulare:

Rechtsgrundlage:

Zuständige Behörden:

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Tel.: 0731 1850
Fax: 0731 619369
post(@)alb-donau-kreis.de

Sprechzeiten:
Folgen Sie bitte dem Link www.alb-donau-kreis.de, dort erhalten Sie alle weiteren Informationen über uns!

Verwandte Lebenslagen:

Kontakt

Gemeinde Merklingen | Hauptstraße 31 | 89188 Merklingen | Tel. 07337 9620-0 | Fax 07337 9620-90 | E-Mail schreiben