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Öffentliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Merklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.


Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.

 

Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.

Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes "Machtolsheimer Weg III" in Merklingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2021 beschlossen den Bebauungsplan „Machtolsheimer Weg III“ in Merklingen nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Auslegungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
 
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 14.09.2021 in dem Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 14.09.2021 festgelegt. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Merklingen.
 
Im Einzelnen gelten für den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 14.09.2021.

Ausschnitt Bebauungsplan
Ausschnitt Bebauungsplan "Machtolsheimer Weg III" vom 14.09.2021, unmaßstäblich, genordet

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 14.09.2021 einschließlich der Begründung werden
 
von Montag, 18.10.2021 bis einschließlich Freitag, 19.11.2021
im Rathaus der Gemeinde Merklingen, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen
 
öffentlich ausgelegt.
 
Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann innerhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Sämtliche Unterlagen können eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
 
Die Unterlagen können zudem über die Homepage der Gemeinde Merklingen (www.merklingen.de) während der Auslegungszeit eingesehen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt.
Dadurch ist das Verfahren freigestellt von Umweltprüfung, Umweltbericht und Umweltüberwachung gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB (auch keine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz) und von der Ausgleichspflicht nach der städtebaulichen Eingriffsregelung gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 4 BauGB. Der Bebauungsplan hat zudem kein Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Bürgermeisteramt Merklingen, 7. Oktober 2021
 
Sven Kneipp, Bürgermeister