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der Gemeinde Merklingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.
Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2020 beschlossen den Bebauungsplan „Erweiterung Anbindung Lindenstraße“ in Merklingen nach
§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 b des Baugesetzbuchs (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 13 b BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 17.09.2019 in dem Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 21.07.2020 festgelegt. Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand der Gemeinde Merklingen, südlich der Lindenstraße, östlich der Landesstraße L 1230 und westlich der Einsteinstraße.
Im Einzelnen gelten für den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 21.07.2020.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 21.07.2020 einschließlich der Begründung sowie dem vorliegenden Artenschutzgutachten werden
von Freitag, 07.08.2020 bis einschließlich Freitag, 18.09.2020
im Rathaus der Gemeinde Merklingen, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann innerhalb der üblichen Öffnungszeiten die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Sämtliche Unterlagen können eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Merklingen:
Montag bis Freitag: vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag: nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: nachmittags von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag: nachmittags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Unterlagen können zudem über die Homepage der Gemeinde Merklingen (www.merklingen.de unter der Rubrik Rathaus > Bekanntmachungen) während der Auslegungszeit eingesehen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt. Dadurch ist das Verfahren freigestellt von Umweltprüfung, Umweltbericht und Umweltüberwachung gemäß
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB (auch keine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz) und von der Ausgleichspflicht nach der städtebaulichen Eingriffsregelung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB. Der Bebauungsplan hat zudem kein Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bürgermeisteramt Merklingen, 30.07.2020
Kneipp
Bürgermeister