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der Gemeinde Merklingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen.
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.
Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen.
Mitteilung zur Enteignungsentschädigung § 88 Nr.7 FlurbG vom 06.09.2024 des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis
über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes"
für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Merklingen
ab 01.09.2024
für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die Wahl des Gemeinderates, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlschienen für diese Wahlen
Die Wahl des Gemeinderats findet am 09.06.2024 statt
für die Tageeintichtungen für Kinder der Gemeinde Merklingen
ab 01.02.2024
Aufgrund von § 79 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.04.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren zum 01.07.2023
für die Flächen „L-G Breite“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen und „M-G GE Nord-Ost II“, Gemeinde Merklingen