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Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortskern II"
Nach § 162 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Merklingen am 15.09.2020 folgende Satzung beschlossen: